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Ja zu höheren Kinderabzügen

2. September 2020

Eltern, besonders wenn sie in einem hohen Pensum arbeiten, werden meist dreifach bestraft: Sie geraten bei den Steuern in eine höhere Progression. Wenn sie eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, können sie die Drittbetreuungskosten als eigentliche Gestehungskosten nur beschränkt von den Steuern abziehen und vermutlich erhalten sie auch keinen subventionieren Betreuungsplatz. Für Eltern von jüngeren Kindern lohnt es sich finanziell deshalb oftmals nicht, dass sie beide berufstätig bleiben. Als Folge davon, wird das schweizerische Arbeitskräftepotential nicht ausgeschöpft, unseren KMUs fehlen die Fachkräfte und Kaufkraft geht verloren. Traditionell sind gerade in Handwerksbetrieben aber auch in zahlreichen anderen KMUs beide Unternehmergatten auch wenn sie Kinder haben, berufstätig und teilen sich das operative und administrative Geschäft. Auch sie werden durch zu geringe Kinderbetreuungsabzüge steuerlich benachteiligt.

Steuerungerechtigkeit beseitigen

Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten will nun Familien unabhängig vom gewählten Erziehungsmodell, insbesondere aber Familien mit Drittbetreuungskosten steuerlich entlasten. Die Gesetzesrevision, über welche am 27. September 2020 abgestimmt wird, schlägt vor, dass Eltern künftig die effektiven Kosten für die familienergänzende Kinderdrittbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer bis maximal Fr. 25‘000.- pro Jahr und Kind vom Einkommen abziehen können. Zurzeit liegt der Maximalbetrag bei Fr. 10‘100.-. Gleichzeitig soll der allgemeine Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von Fr. 6‘500.- auf Fr. 10‘000.- erhöht werden. Von dieser Änderungen würden fast 60% aller Eltern, die Bundessteuern zahlen, profitieren.

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Vorlage verbessert nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie fördert einen raschen Wiedereinstieg und fortlaufende Weiterbildungen insbesondere von Frauen, da eine hohes Arbeitspensum für beide Elternteile attraktiver wird. Sie stärkt insgesamt aber auch die Kaufkraft deutlich. Die Wirtschaft profitiert daher doppelt.

Ein Ja zu höheren Kinderabzügen ist somit ein Ja für mehr Steuergerechtigkeit, für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für mehr Talentförderung, Entlastung auf dem Arbeitsmarkt und für eine höhere Kaufkraft, welche unseren KMUs gerade jetzt gut tut.