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Ja zum ausgewogenen Lotteriefondsgesetz

29. September 2020

Nun haben die Kantone sicherzustellen, dass die Reinerträge aus Geldspielen und Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke – namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport – verwendet werden. Mit der Verteilung der Lotteriefondserträge von je 30% in den Gemeinnützigen-, den Sport- und den Kulturfonds, sowie 10% in den Denkmalpflege Fonds, hat sich der Kantonsrat für eine ausgewogene Verteilung der Mittel ausgesprochen. Das neue Gesetz auf Bundesstufe enthält auch eine Regelung zur Verwendung der Reingewinne. Den Kantonen wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil der Reingewinne nicht nur für interkantonale und nationale, sondern auch für internationale gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Als ungeschickt erachtet die CVP die nun im Gesetz festgelegte Kompetenzlimite für den Regierungsrat. Schon in der Vernehmlassung hat sich die CVP für eine Ausgabenkompetenz des Regierungsrates von 1,5 Mio. Franken ausgesprochen. Die nun vom Kantonsrat beschlossene Limite von 1 Mio. Franken beschneidet die Zuständigkeit der Regierung in unnötiger Weise. Dies wird den Kantonsrat zukünftig mit zusätzlichen Kleinst-Geschäften belasten. Im Sinne eines effizienten Ratsbetrieb wird die CVP-Fraktion die Entwicklung genau beobachten.