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Chaoten statt Steuerzahler belasten

25. Januar 2021

Unbewilligte, gewalttätige Demonstrationen, nur gewaltsam mögliche Räumungen besetzter Liegenschaften, Ausschreitungen im Umfeld von Sportveranstaltungen: Diese Polizeieinsätze erfordern ein ungemein grosses Aufgebot und verursachen sehr hohe Kosten. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für solch ausserordentliche Polizeieinsätze zahlen sollen und nicht die Verursacher selbst. Und es macht es auch nicht besser, dass das geltende Recht zwar die Möglichkeit vorsieht, diese Kosten weiter zu verrechnen, dies in der Regel aber nicht durchgeführt wird. Deshalb wird mit einer parlamentarischen Initiative bezüglich Kostenersatz gefordert, dass im Polizeigesetz die entsprechende «kann»-Formulierung in eine «muss»-Formulierung anzupassen ist.
Es sei nicht üblich, Polizeieinsätze weiter zu verrechnen, denn diese gehören zur polizeilichen Grundversorgung, wird auf der Gegenseite argumentiert. Doch ist es ein wesentlicher Unterschied, ob Polizistinnen und Polizisten als Sicherheit für eine bewilligte, friedliche Kundgebung zur Verfügung stehen oder gefährlichen Krawallen ausgesetzt sind. Auch lehnt die Sicherheitsdirektion diese gesetzliche Anpassung mit der Begründung eines zu grossen Aufwands ohne erkennbaren Nutzen ab und vergisst offenbar dabei die präventive Wirkung eines solchen Vorgehens. Dass unter den Verursachern oftmals nicht zahlungskräftige Leute dabei sind und diese ihre Rechnungen eh nicht zahlen würden, scheint ebenfalls ein ziemlich fragwürdiges Argument. Die CVP steht hinter dem Anliegen, eine Ratsmehrheit lehnte es jedoch ab.