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Mobilitätskosten den Verursachenden zurechnen

6. September 2021 – In einem Bericht soll aufgezeigt werden, welche praktischen und rechtlichen Grundlagen notwendig sind, um die Finanzierung der Mobilität nach dem Verursacherprinzip einzuführen.

Dabei soll gezeigt werden, wie die Infrastrukturkosten, die externen Kosten und die Betriebskosten der Mobilität den Verursachenden zugerechnet werden können. Damit wird ein aktuelles Thema – Verursacherprinzip und Kostenwahrheit – angepackt, doch ist es auch ein heisses Eisen. Denn es wir anspruchsvoll sein, Lösungen und Kompromisse zu finden, die alle Verkehrsteilnehmende mittragen werden. Die Mitte Fraktion unterstützt dennoch das entsprechende Postulat.