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Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen

23. Mai 2022 – Die Frage des assistierten Suizids wurde im Rat ausführlich diskutiert.

Die Frage des assistierten Suizids wurde im Rat ausführlich diskutiert. Die von der Mehrheit an den Regierungsrat überwiesene Parlamentarische Initiative will im Gesetz vorschreiben, dass in allen Alters- und Krankenheimen der assistierte Suizid zugelassen werden muss. Damit soll die Selbstbestimmung der Patienten respektiert werden. Das Recht des Patienten, darüber zu entscheiden, ob er Suizidhilfe beanspruchen will, wurde von niemandem in Frage gestellt. Die Minderheit ist aber der Meinung, dass sich die Heime in ihren Leitbildern dazu äussern sollen, ob sie im Haus Suizidhilfe zulassen wollen oder nicht. Gemäss einer Umfrage lassen 75 Prozent der Heime im Kanton Zürich bereits heute Suizidhilfe zu. Bei den übrigen Heimen wurde aus religiösen Gründen oder nach Gesprächen mit dem Personal darauf verzichtet, Suizidhilfe zuzulassen. Die Ratsminderheit ist der Ansicht, dass die Patientinnen und Patienten sich bereits bei der Wahl des Heimes darüber informieren können, ob Suizidhilfe zulassen wird. Die grosse Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die in eine Institution eintreten, wird aber durch eine akute Krankheit oder einen Unfall aus dem Lebensalltag gerissen und im Spital wird festgestellt, dass eine Rückkehr nach Hause nicht mehr möglich ist. Es ist in dieser Situation Aufgabe der Sozialarbeitenden, die Betroffenen bei der Wahl der Pflegeinstitution zu beraten. Dabei müssen sie auch informiert, in welchen der Heime Suizidhilfe zugelassen wird.

Es stehen sich bei dieser Initiative zwei Grundrechte gegenüber: Die Freiheit des Einzelnen, sich für den Freitod zu entscheiden und die Freiheit der Institutionen und ihrer Mitarbeitenden, Suizidhilfe nicht zuzulassen, sei dies aus religiösen oder anderen Gründen.

Die Frage ist wahrscheinlich nicht endgültig entschieden, wurde doch heute ein Behördenreferendum angekündigt. Das Stimmvolk wird sich also zu dieser Frage an der Urne äussern müssen.