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Universitätsspitalgesetz

13. März 2023 – Die 1. Lesung des Universitätsspitalgesetzes ist nun abgeschlossen.

Die Mitte beurteilt das Gesetz als ungenügend: Das Gesetz schränkt die Handlungsfreiheit des Universitätsspitales Zürich (USZ) unnötigerweise ein. Das Ziel des Regierungsrates ist es, die Handlungsfreiheit des USZ zu erweitern, damit es am kompetitiven Gesundheitsmarkt in Zukunft bestehen kann. Doch eine unheilige Allianz zwischen der Linken und der SVP hat dieses Ziel vereitelt. Erschwerend kommt dazu, dass unnötige Vorschriften zur Organisation ins Gesetz aufgenommen wurden. Deshalb wird die Mitte die Rückweisung des Gesetzes beantragen.