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Anhebung Grenze Hochhaus

19. Februar 2024 – Die Begrifflichkeit Hochhaus wird im Planungs- und Baugesetz (PBG) als Gebäude mit einer Fassadenhöhe von mehr als 25 m beschrieben.

Diese Festlegung ist schon seit einigen Jahrzehnten – aufgrund der damals geltenden Sicherheitsanforderungen für einen Brandfall – gebräuchlich. Die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen definiert in den Brandschutznormen die Gebäudegeometrie. Dort werden Hochhäuser aber als Gebäude mit mehr als 30 m Gesamthöhe bezeichnet. In einer parlamentarischen Initiative wird nun gefordert, dass der gleiche Höhenbegriff im PBG wie in den Brandschutzvorschriften verwendet werden soll. Die Mitte unterstützt dieses Anliegen.