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Einführung einer Gebühr für das Aufsuchen einer Notfallabteilung eines Spitals

17. Juni 2024 – Die Motion hat verlangt, dass der Regierungsrat einen Gesetzesvorschlag ausarbeitet, der Patienten, die eine Notfallstation aufsuchen, dazu verpflichtet, eine Gebühr von Fr. 50.- zu bezahlen.

Damit sollte verhindert werden, dass Patienten mit einer Bagatellerkrankung eine Notfallstation aufsuchen. Eine Gebühr wäre aber höchstens eine Symptombehandlung mit grossem administrativen Aufwand. Eine solche Regelung würde auch gegen den im Krankenversicherungsgesetz verankerten Tarifschutz verstossen und damit Bundesrecht verletzen. Deshalb wurde der Vorstoss vom Rat abgelehnt, respektive abgeschrieben.
Effizienter wäre eine Kampagne für das Ärztefon. Unter der Gratisnummer 0800 33 66 55 steht der Zürcher Bevölkerung rund um die Uhr Fachpersonal zur Verfügung, das in gesundheitlichen Fragen beraten kann. Es vermittelt die Anruferin in die Praxis einer diensttuenden Ärztin oder an eine Apotheke. Sie kann auch einen Hausbesuch von einen Dienstarzt vermitteln. Wenn nötige wird sie der Anruferin raten, eine Notfallstation aufzusuchen. Auf diesem Weg könnten die meisten Bagatellfälle von den Notfallstationen ferngehalten und eine adäquate, kostengünstige Behandlung sicher stellt werden.