Generationengerecht und sozial: Die Mitte Kanton Zürich sagt Ja zur Reform der 2. Säule und fasst weitere Abstimmungsparolen
18. Juni 2024 – An der heutigen Delegiertenversammlung hat die Mitte Kanton Zürich die Parolen für die Abstimmungen vom 22. September 2024 gefasst. Die Partei sagt überzeugt Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge und der kantonalen Stipendien-Reform. Für die Biodiversitätsinitiative wurde Stimmfreigabe beschlossen.
Für die Mitte Kanton Zürich ist unbestritten, dass neben der AHV auch die Renten der 2. Säule seit längerem unter Druck stehen. Die Gründe dafür finden sich in der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung und den Schwankungen auf den Kapitalmärkten. Eine Reform, die diesen Herausforderungen begegnet, ist daher dringend notwendig. Die zur Abstimmung stehende Vorlage stellt eine generationengerechte und soziale Reform dar, die zukünftig die Renten von Personen mit niedrigem Einkommen oder Mehrfachbeschäftigung, was mehrheitlich Frauen betrifft, verbessert. Sie enthält faire und gezielte Kompensationen für die Übergangsgeneration sowie die finanzielle Absicherung des Vorsorgesystems für künftige Generationen. Die Senkung der Eintrittsschwelle sowie die Anpassung des Koordinationsabzugs führen zudem dazu, dass mehr Alterskapital angespart und insbesondere auch die Renten von vielen Frauen verbessert werden. Die Mitte Kanton Zürich unterstützt daher die längst überfällige Reform.
Biodiversitätsinitiative: Stimmfreigabe
Die Kernanliegen der Biodiversitätsinitiative sind bei der Mitte Kanton Zürich unbestritten. Die Initiative setzt sich zum Ziel, die Natur als unsere Lebensgrundlage zu schützen. Biodiversität leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und gegen Umweltkatastrophen. Gleichzeitig werden viele Anliegen heute schon umgesetzt und gehören nicht in die Verfassung. Der verstärkte Ortsbildschutz würde neue Bauprojekte verhindern oder verteuern, was auch notwendige energetische Sanierungen erschwert. Aufgrund dieser Diskussion beschlossen die Delegierten die Stimmfreigabe.
Ja zur kantonalen Stipendien-Reform
Die vorliegende Änderung im Bildungsgesetz fordert, dass auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer Stipendien beantragen können, ohne eine Wartefrist von fünf Jahren abwarten zu müssen. Dank dieser Änderung können unnötige und schädliche Unterbrüche im Bildungsweg von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern verhindert werden, was ein wichtiges Kriterium für ihre Integration darstellt. Da sie so auch schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können, unterstützt die Mitte Kanton Zürich dieses Anliegen.