Mobilitätsfinanzierung nach dem Verursacherprinzip
3. September 2024 – Im September 2021 wurde das Postulat 126/2020 «Mobilitätsfinanzierung nach dem Verursacherprinzip» auch mit der Unterstützung der Mitte überwiesen.
Die Mitte hat aber schon damals festgehalten, dass die Umsetzung dieses Postulates einen riesigen Aufwand bedeuten würde. Und es war auch schon 2021 klar, dass dieses Thema auf nationaler Ebene angepackt werden muss. Gesucht wurde ein System, mit dem sich die Kosten der Mobilität für alle Verkehrsträger und Verkehrsteilnehmenden im Kantonsgebiet den Verursacherinnen und Verursachern zurechnen lässt. Eine extra eingesetzte Arbeitsgruppe erstellte eine Studie, die zum Schluss kommt, dass kein Verkehrsmittel seine Kosten deckt und dass ein Mobility-Pricing technisch umsetzbar wäre, aber auf nationaler Ebene gelöst werden müsste.
Aus der Antwort des Regierungsrates: «Der Bericht zeigt auf, dass eine Mobilitätsfinanzierung nach dem Verursacherprinzip aufgrund ihrer Komplexität umfangreiche rechtliche Anpassungen sowohl auf Stufe Bundesrecht als auch kantonaler Ebene erforderlich macht. […] Die Einführung einer umfassenden verursachergerechten Mobilitätsfinanzierung ist nur auf Bundesebene möglich.»
Aus all diesen Gründen hat es uns nicht überrascht, dass der Regierungsrat beantragt, das Postulat abzuschreiben, was die KEVU auch einstimmig beschlossen hat. Vielleicht wäre hier angebracht, wieder einmal darüber nachzudenken, was uns dieses Postulat gekostet hat. Die Mitte Fraktion behält sich vor, nach den Kosten für die Arbeitsgruppe und die Studie zu fragen und hofft, dass die Ergebnisse aus dieser Studie wenigsten auf nationaler Ebene verwendet werden können.
Letzte Woche im Kantonsrat eingereicht:
Thomas Anwander und Ruth Ackermann: «Axpo Strategie und Aktionärbindungsvertrag – wie weiter nach dem Nein des Schaffhauser Stimmvolks? » (267/2024, Anfrage)