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Energiegesetz

21. Oktober 2024 – Heute wurden im Kantonsrat über das Eintreten zum Energiegesetz (5921) beraten.

Unser Umgang mit Energie und Energiequellen, besonders bezüglich der Auswirkungen auf Umwelt und Klima, muss regelmässig kritisch überprüft werden und allenfalls müssen Gesetze angepasst werden. Dies wird mit dieser Vorlage nun gemacht, wodurch dieses Gesetz nun zum Energie- und Klimagesetz wird. Die Fraktion hat sich somit für das Eintreten ausgesprochen.

Neben einigen unbestrittenen Anpassungen gibt es einige Wünsche und Idee von beiden Ratsseiten, die keine Einstimmigkeit erreicht haben. So fordert eine Seite, es sollten möglichst alle Vorgaben freiwillig sein und bei allfälligen notwendigen Massnahmen soll die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Dem gegenüber will die andere Seite eine Solarzellenpflicht einführen, egal ob die Projekte zweckmässig und geeignet sind, bezüglich Grösse, Standort oder gar Wirtschaftlichkeit.

Wie immer liegen die optimalen Lösungen für tragbare Kompromisse irgendwo in der Mitte. Aus diesem Grund hat die Mitte Fraktion den Anträgen der Kommissions-Mehrheit zugestimmt, welche gute Kompromisse darstellten und in der Kommission unter Berücksichtigung aller Anliegen und Wünschen erarbeitet wurden.

So hat die Mitte-Fraktion u.a. den Antrag der Kommission zur Feststellung der Zwischenziele unterstützt. Zwischenziele sind hilfreich, um den Fortschritt festzustellen und allenfalls, wenn die Zielerreichung gefährdet ist, die Aktionen anzupassen. Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht. Welche Details in diesem Bericht enthalten sein müssen, soll in der Verordnung geregelt werden. Die Fraktion erachtet es als unnötig, zu viele Details im Gesetz selbst zu regeln. Dies zeugt von einem grossen Misstrauen der Regierung gegenüber. Die Mitte Fraktion will möglichst schlanke und klare Gesetzte.

Schlussendlich wird im Gesetz wird gefordert, dass Kanton und Gemeinden zum Klimaschutz-Massnahmen ergreifen müssen. Die Mitte-Fraktion verlangt dazu, dass diese Massnahmen volkswirtschaftlich tragbar sind.