kantonaler Beitrag an die IPV
20. Januar 2025 – Auf Antrag der Kommissionsmehrheit der KSSG wird der kantonale Beitrag des Kantons auf 100 % des Bundesbeitrages festgesetzt.
Mit der Genehmigung der abgeänderten parlamentarischen Initiative 368/2022 wurde die Forderung der Mitte, den Kantonsbeitrag an die individuelle Prämienverbilligung (IPV) auf 100 % des Vierjahresdurchschnitts des Bundesbeitrages anzuheben, erfüllt. Ziel dieser Massnahme ist es, vor allem das Budget von Personen mit niedrigem Einkommen angesichts der weiterhin steigenden Krankenkassenprämien zu entlasten.