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Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit

17. Februar 2025 – Wer in den Skiferien in Graubünden unterwegs war, konnte feststellen, dass viele Zürcherinnen und Zürcher ihren Wohnsitz dorthin verlegt haben. Dies geschieht nicht nur wegen der landschaftlichen Reize, sondern auch aus steuerlichen Gründen: Die Besteuerung von Kapitalauszahlungen ist in Kantonen wie Graubünden, Appenzell Innerrhoden oder in der Innerschweiz deutlich tiefer als im Kanton Zürich.

Dieser steuerliche Nachteil führt dazu, dass der Kanton Zürich nicht nur bei der Besteuerung von Kapitalauszahlungen selbst, sondern auch bei der Vermögens- und Einkommensteuer Steuersubstrat an andere Kantone verliert. Um diesen Abfluss zu stoppen, setzt sich die Mitte für eine Reduktion der Besteuerung von Kapitalauszahlungen ein.
Die heute beratene Einzelinitiative 338/2024, die eine Senkung der Steuersätze auf 1 bis maximal 4 % fordert, wird vorläufig unterstützt. Allerdings hält die Mitte diese Werte für zu tief. Steuersätzen im Bereich von 4 bis maximal 8 % wäre aus unserer Sicht angemessener. Damit würde der Kanton Zürich in diesem Bereich steuerlich wettbewerbsfähig bleiben.