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Übertragung der Aufgaben der Schulpflege auf den Gemeindevorstand

17. Februar 2025 – Bereits 2015 hat sich die Mitte im Rahmen der Revision des Gemeindegesetzes dafür eingesetzt, dass Parlamentsgemeinden die Kompetenzen der Schulpflege dem Gemeindevorstand übertragen können. Mit der Einführung der Leitung Bildung ist diese Notwendigkeit noch offensichtlicher geworden.

In den letzten Jahren wurden die Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflegen erheblich reduziert. Um eine schlanke und effiziente Führung der Schulen zu gewährleisten, kann es sinnvoll sein, die verbleibenden Aufgaben der Schulpflege an den Gemeindevorstand oder an eine unterstellte Kommission zu delegieren.
In einigen Gemeinden führen unklare Schnittstellen zwischen der Leitung Bildung und der Schulpflege regelmässig zu Kompetenzkonflikten. Die Abschaffung gewählter Schulpflegen könnte in diesen Fällen dazu beitragen, die strategische und operative Führung klarer zu trennen und Konflikte zu vermeiden.
Entscheidend ist, dass dieser Schritt demokratisch legitimiert wird: In jeder betroffenen Gemeinde würde das Stimmvolk über eine allfällige Abschaffung der Schulpflege entscheiden. Aus diesen Gründen unterstützt die Mitte die parlamentarische Initiative