Kantonale Kantonale Volksinitiative «Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier (Mobilitätsinitiative)»Volksinitiative «Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier (Mobilitätsinitiative)»
31. März 2025
Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:
Das Strassengesetz wird wie folgt geändert:
Geschwindigkeitsanordnungen: Der Kanton ist zuständig für Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit ist ausgeschlossen. Auf diesen Strassen wird die bundesrechtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nur in Ausnahmefällen über kurze Strecken herabgesetzt.
Die Mitte Fraktion will, dass Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zwischen Gemeinden und Kanton klar und eindeutig geregelt sind. Die in der Initiative bezeichneten Strassen sind wichtig für eine gute Verkehrserschliessung im ganzen Kanton. Besonders die angrenzenden Gemeinden sind darauf angewiesen, dass die diversen Angebote in den Städten (Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen, Kultur usw.) einfach und mit einem vernünftigen Zeitaufwand zu erreichen sind.
Tempo 30 auf Hauptstrassen behindert zudem den öffentlichen Verkehr. Bei verstopften Hauptverkehrsachsen wird regelmässig in die Wohnquartiere ausgewichen. Die aufwändigen und endlosen Diskussionen, Absprachen und Streitereien, hauptsächlich zwischen Kanton und den Städten Zürich und Winterthur, müssen aufhören. Dies wird nur mit klaren Verantwortlichkeiten und Regeln erreicht.
Die Mitte Fraktion unterstützte die Volksinitiative «Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier», die Mobilitätsinitiative.