Kantonale Volksinitiative «ÖV-Initiative»
31. März 2025
Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:
Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr wird wie folgt geändert:
Der Kanton macht Förderungsmassnahmen davon abhängig, dass der öffentliche Verkehr grundsätzlich weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt wird. Die Gemeinden sorgen dafür, dass der öffentliche Verkehr grundsätzlich weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt wird. Gemeinden, die den öffentlichen Verkehr durch bauliche Massnahmen oder durch Verkehrsanordnungen behindern oder verlangsamen, tragen die sich daraus ergebenden Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs.
Gegenvorschlag des Kantonsrates:
Bauliche Massnahmen und Verkehrsanordnungen auf Staats- und Gemeindestrassen sind grundsätzlich so zu gestalten, dass sie den öffentlichen Verkehr nicht verlangsamen.
Führen bauliche Massnahmen oder Verkehrsanordnungen zu Verlangsamungen im öffentlichen Verkehr, ergreifen die an den betroffenen Linien beteiligten Strasseneigentümerinnen und Strasseneigentümer mit den betroffenen Transportunternehmungen kompensierende Massnahmen. Kompensierende Massnahmen erhalten das Angebot, insbesondere die Anschlusssicherheit, auf den betroffenen Linien des öffentlichen Verkehrs in mindestens der bestehenden Qualität und ohne Mehrkosten im Betrieb. Sind kompensierende Massnahem nicht möglich oder nicht zielführend, entschädigen die beteiligten Strasseneigentümerinnen und Strasseneigentümer dem Verkehrsverbund die Mehrkosten im Betrieb angemessen.
Die Mitte Fraktion will, dass der öffentliche Verkehr attraktiv und leistungsfähig bleibt. Besonders durch eine hohe Qualität bezüglich Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit. Durch bauliche Massnahmen oder durch eine Temporeduktion auf Hauptstrassen wird der ÖV jedoch gebremst. Die dadurch entstehenden Verlustzeiten sollen – wenn möglich – durch Massnahmen kompensiert werden, wie z.B. eine Busbevorzugungsanlage. Erst in einem zweiten Schritt sollen die für den ZVV anfallenden Mehrkosten auf die Gemeinden übertragen werden. Selbstverständlich geht es schlussendlich ums Geld. Idealerweise bezahlt, wer die Kosten verursacht. Hier gibt es jedoch mehrere Verursacher. Deshalb ist es nicht richtig, einfach den Strassenfonds zu plündern, besonders, da dieser schon massiv an Volumen eingebüsst hat.
Die Mitte Fraktion unterstützte den bereinigten Gegenvorschlag des Regierungsrates.