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Stichentscheid verhindert Gebührenerlass für private Beistandschaften innerhalb Familien

27. November 2023 – Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Erwachsenenschutzrecht kennt das Institut der erstreckten elterlichen Sorge nicht mehr. Deshalb werden Eltern erwachsener behinderter Kinder zwangsläufig als Beistand oder Beiständin eingesetzt.

Damit verbunden ist gemäss Artikel 420 ZGB unter anderem die Pflicht zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage gegenüber der Erwachsenenschutzbehörde.

Zwischenzeitlich wurde auf allen Ebenen erkannt, dass hier ein grosses Konfliktpotenzial besteht, und zwar insbesondere mit Eltern, die zum Teil während Jahrzehnten anstandslos und uneigennützig für ihre behinderten Kinder gesorgt haben und nun plötzlich Rechenschaft ablegen müssen. Und dann müssen sie sogar noch die Verfahrensgebühren tragen!

In Bern liegen zwei Parlamentarische Initiativen vor (von einem Mitte Politiker notabene), welche einen Paradigmenwechsel und somit eine Anpassung des ZGB fordern. Leider hat der Nationalrat die Frist für diese beiden PI’s schon 3x verlängert. Aktueller Stand. Herbstsession 2025!

Die vorliegende Motion fordert aber nicht die Reduktion oder Erleichterung der Rechenschafts- und Abrechnungspflichten – das ist Sache des Bundes. Diese Motion fordert, die Eltern nicht noch zusätzlich zur Kasse zu bitten. Das Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) müsste dahingehend geändert werden, dass keine Gebühren anfallen für Eltern oder Kinder, die als private Beistände Familienangehörige betreuen. Ein Gebührenerlass wäre das Mindeste, was wir tun können, bis in Bundesbern das ZGB angepasst und die unsägliche Situation wieder korrigiert wird.

Die Mitte Fraktion hat diese Motion unterstützt. Leider war die Linke Seite inklusive EVP aus für uns unverständlichen Gründen dagegen. So kam es zu einer Pattsituation und zu einem Stichentscheid der Präsidentin, welche sich für ihre Partei und somit gegen eine finanzielle Entlastung von Angehörigen von Kindern mit Beeinträchtigung gestellt hat.