Vereinfachung des Stipendienwesens im Kanton Zürich
1. Oktober 2024 – Die Mitte ist erfreut, dass das Bewilligungsverfahren für Stipendien im Kanton Zürich endlich beschleunigt werden soll und die Bildungsdirektion einen Vorstoss, den die Mitte im Oktober 2022 eingereicht hat, schnell an die Hand genommen hat. Mit der geplanten Vereinfachung und Revision im gesamten Stipendienwesen werden die Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen endlich schneller Gewissheit haben, ob sie berechtigt sind, ein Stipendium zu erhalten, und damit auch die dringend benötigte Planungssicherheit haben. Die für ein Stipendium Berechtigten werden so auch nicht mehr in ungewollte Notlagen kommen, welche über Verschuldung bis zu Abbruch des Studiums führen konnten. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag an die Chancengerechtigkeit.
Die Mitte ist zufrieden, dass mit dem pragmatischen Vorschlag des Regierungsrates bürokratische Hürden abgebaut werden, ohne dass es zu einer Personalaufstockung kommt.
Die Mitte initiierte 2009 mit mehreren Vorstössen die Stipendienreform, die mehr Studierenden auch auf Sek-II-Stufe (Berufsbildung und Mittelschulen) den Zugang zu Stipendien ermöglichen sollte. Mit der Nachjustierung durch die im Oktober 2022 eingereichte Motion hoffen wir, dass das Stipendienbewilligungsverfahren endlich auf gutem Kurs ist.
Bekannt ist, dass bei jedem Stipendiengesuch zahlreiche Unterlagen eingereicht und sehr viele Details über die persönliche und finanzielle Situation der gesuchstellenden Person sowie ihrer Eltern abgeklärt werden müssen. Eine so umfangreiche und individuelle Prüfung führt zu unnötigem bürokratischem Aufwand und ist nicht zielführend (Doppeltes Fehlbetragsmodell). Selbstverständlich ist es weiterhin wichtig, dass es klare Kriterien gibt und auf die persönlichen Verhältnisse abgestellt wird. Dennoch sollten die gesetzlichen Grundlagen so ausgestaltet werden, dass ein schneller Entscheid im Vordergrund steht und keine unnötige Bürokratisierung erfolgt. Denn diese ist sowohl für die ausbildungswilligen Personen als auch für die zuständige Stelle aufwändig und damit hinderlich. Eine gezielte Revision der gesetzlichen Grundlagen zur Beschleunigung der Gesuchabwicklung ist angezeigt. Die beschriebenen Missstände können nicht nur mit vorübergehender Personalaufstockung beseitigt werden.