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Wer bezahlt die Seeuferwege?

18. November 2024 – Eine parlamentarische Initiative (196/2019) fordert, dass Gemeinden sich nicht länger an den Kosten für die Erstellung der Seeuferwege beteiligen müssen, sondern der Kanton gänzlich für diese aufkommt.

Die Initiative wurde im Kantonsrat 2020 vorläufig unterstützt, doch die Beratungen in der Kommission wurden aufgrund der Volksabstimmung vorübergehend sistiert.
Um zu kläre, ob es sich beim Gemeindeanteil um gebundene oder ungebundene Ausgaben handelt, wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Nun steht fest: Es handelt sich um gebundene Ausgaben.
Die Kommissionsmehrheit inkl. die Mitte spricht sich gegen die parlamentarische Initiative aus. Die Seeuferwege kommen vor allem der lokalen Bevölkerung zu Gute. Es scheint daher sinnvoll, dass auch die lokale Bevölkerung die Kosten mitträgt.
Für die Mitte ist es wichtig, dass bei der Ausarbeitung einzelner Projekte den Gemeinden eine echte Mitsprache zugestanden wird und nicht nur eine leere Worthülse bleibt.