Unisex-Toiletten in Gaststätten und Clubs
31. März 2025
In der „Besonderen Bauverordnung“ von 1981 ist festgehalten, dass in Gastwirtschaftsbetrieben ab 50 Plätzen geschlechtergetrennte Sanitäranlagen erforderlich sind. Das vorliegende Postulat fordert, unter Berücksichtigung des Sicherheitsbedürfnisses, die ersatzlose Streichung dieses Artikels. Die Initiantinnen und Initianten argumentieren, dass diese Anforderung der Bauverordnung nicht mehr zeitgemäss sei.
Die Regierung hingegen ist der Ansicht, dass insbesondere für Frauen Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen. Aus diesem Grund lehnt sie das Postulat ab.
Die Mitte-Fraktion kommt jedoch zum Schluss, dass auch für Transgender- und nicht-binäre Personen das Sicherheitsgefühl in geschlechtergetrennten Toiletten beeinträchtigt sein kann. Unisex-Toiletten können helfen, Diskriminierung und unangenehme Situationen zu vermeiden.
Restaurants und Clubs, die Unisex-Toiletten einführen, senden zudem ein starkes Signal der Offenheit und Modernität. Dies kann sich positiv auf die Reputation des Betriebs auswirken und eine progressive sowie inklusive Klientel ansprechen.
Aus diesen Gründen hat die Mitte-Fraktion das Postulat überwiesen.