Our website is not optimized for your browser version.

View page anyway

Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung jetzt

17. Januar 2022 – Die Mitte unterstützt das neue Gesetz zum selbstbestimmten Leistungsbezug für Menschen mit Behinderung.

Das neue Gesetz bezweckt, dass im Kanton Zürich rund 10‘000 Personen mit Beeinträchtigung zukünftig selber entscheiden sollen, ob sie alleine, in einer Wohnung mit Familie und Freunden oder in einer Behinderteninstitution leben wollen. Kernstück des neuen Gesetzes ist eine fachlich unabhängige Abklärungsstelle, die über den Unterstützungsbedarf, über die zur Verfügung gestellten Voucher für Unterstützungsleistungen sowie über die frei verfügbaren finanziellen Mittel befindet. Bereits im Dezember 2006 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert. Der Kanton Zürich gibt sich als erster Kanton der Schweiz ein Gesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung für beeinträchtigte Personen. „Ein Gesetz zu erlassen ist das eine, den Geist dieses Gesetzes auch zu leben, ist das andere. Nun wird einiges an Erfahrungsaufbau von uns allen abverlangen,“ so Lorenz Schmid, die Mitte Kantonalrat aus Männedorf.